

Download der aktuellen Honorarliste
Privat (Zusatz-)Versicherte Die Kosten werden von den Privaten Krankenversicherungen und ggf. privaten Krankenzusatzversicherungen gemäß Ihres Versicherungsvertrags an Sie erstattet, nachdem Sie mit mir abgerechnet haben. Dafür erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung mit diagnostischen Angaben. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Gesetzlich Versicherte Da ich eine Heilpraktiker-Praxis für Psychotherapie führe, ist eine direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nicht möglich. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Kostenerstattung durch die Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens, wenn Sie Ihrer Krankenversicherung gegenüber nachweisen können, dass ein Therapieplatz bei einem Psychologischen Psychotherapeuten in einer zumutbaren Zeitspanne in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht verfügbar ist. Dies machen Sie in der Regel dadurch, dass Sie in einigen Praxen nach den Wartezeiten für einen Therapieplatz nachfragen.
Klienten in besonderen Lebenslagen Für Menschen in besonderen Lebenslagen (z.B. Schüler, Studenten, Behinderte, aber auch Geringverdiener) biete ich meine Therapiesitzungen ermäßigt an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese Ermäßigung erst ab der 2. Sitzung einräumen kann und eine Form des Nachweises brauche. Bitte sprechen Sie mich direkt bei Ihrer Kontaktaufnahme darauf an.
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